Quelle: Jagd und Jäger in Rheinland-Pfalz 3/2006
Landtagswahlen!
Wie stehen die Parteien zu jagdpolitischen Themen?
Im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen haben wir alle im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Fraktionen aufgefordert, zu wichtigen jagdpolitischen Fragen Stellung zu nehmen. Dies mit der Absicht, unseren Mitgliedern aufzuzeigen, wie die etablierten Parteien zu den Themen stehen, die den rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern besonders am Her-zen liegen. Damit Sie sich ein klares Bild davon machen können, wohin die Parteien jagdpolitisch tendieren, veröffentlichen wir nachfolgend alle eingegangenen Antworten im Wortlaut.
Frage 1:
Sehen Sie die ordnungsgemäße, biotop- und waidgerechte Ausübung der
Jagd als legitime Form der nachhaltigen Nutzung von Wildtieren an, die
es zu erhalten gilt?
Antwort der SPD:
Jagd bedeutet die nachhaltige Nutzung einer nachwachsenden natürlichen Ressource - so praktiziert entspricht sie dem Anliegen der rheinlandpfälzischen SPD, unsere Gesellschaft umfassend und verstärkt in Nachhaltigkeitsprozesse einzubinden. Jagd leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Natur und Artenschutz, zur ökologischen Werterhaltung der Kulturlandschaft und zum Ausgleich zwischen Wald und Wild. Gerade die hohen Bestände des Schwarzwildes in Verbindung mit der europäischen Schweinepest zeigen die Notwendigkeit der Jagd auf. Das gilt auch für die in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegenen Rot- und Rehwildbestände.
Die Wertschätzung der Jagd und der Jägerschaft zeigt sich u. a. an der von der SPD mitgetragenen Aufhebung der ganzjährigen Schonzeit der Grau und Kanadagänse. Auch dies ist ein Vertrauensbeweis für die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jäger.
Antwort der CDU:Es gehört zu einer der herausragenden Qualitäten unseres Jagdsystems, sich erfolgreich und umweltbewusst für die Erhaltung der Artenvielfalt unserer Heimat einzusetzen. Und gerade diese Artenvielfalt ist es, die den Wert von Natur in der Öffentlichkeit ausmacht. Die Jägerinnen und Jäger stecken viele Arbeitsstunden und Geld in die Anlage von Feuchtbiotopen, Feldholzinseln und Hecken als Unterschlupf für Kleinvögel und Bodenbrüter.
All diese Leistungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Jagdausübung ist eine legitime Nutzung nachwachsender Ressourcen und eine verantwortungsvolle Jagd weiß sich gleichzeitig sowohl dem Schutz der Umwelt, insbesondere der Wälder, als auch der Tierwelt verpflichtet.
Antwort der FDP:Die FDP Rheinland-Pfalz sieht in der ordnungsgemäßen und waidgerechten Jagdausübung nicht nur eine legitime Form der nachhaltigen Nutzung von Wildtieren, sondern sie sieht die Jagd als unverzichtbar an sowohl im Interesse eines gesunden und artenreichen Wildbestandes als auch im Interesse der Vermeidung übermäßiger Wildschäden. Für die Jagd gilt für die FDP Rheinland-Pfalz der Grundsatz: Wald vor Wild.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Vorausschicken möchte ich, dass unsere Zeit geprägt ist durch den fortschreitenden Verlust an Naturraum, als Folge der stetigen Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Dies hat zunehmende Auswirkungen auf die dort ansässigen Tier- und Pflanzenarten. Weiterhin müssen die Biotopsysteme gegen die Beeinträchtigungen durch andere Umwelteinwirkungen bestehen. Durch diese fortlaufenden Änderungs- und Anpassungsprozesse, wie sie durch diese Bedrohungen hervorgerufen werden, ist nicht zuletzt Ihre sowie die Arbeit der anderen Naturschutz und Umweltverbände in besonderem Maße betroffen.
Naturschutz- und Umweltverbände sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten sich seit Jahren dafür ein, diese negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur auf ein Minimum zu reduzieren. Dank dieser Arbeit besteht mittlerweile der gesellschaftliche Konsens, dass der Erhalt und die Entwicklung der Natur eine elementare Voraussetzung für unsere weitere Entwicklung ist. Das "St. Florians-Prinzip" darf hier nicht gelten. Der Schutz der natürlichen Ressourcen beginnt auf lokaler Ebene. Als ein wichtiges Beispiel unter vielen sei hier auf die Bedeutung eines intakten, naturnah bewirtschafteten Waldes für den Hochwasserschutz verwiesen.
Die geschilderten bisherigen als auch die weiterhin eintretenden Veränderungen - so wird der Flächenverlust nicht unmittelbar gestoppt werden können - erfordern ein ständiges Überdenken der Schutz- und Nutzungskonzepte. Daher betrachtet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Jagd als einen Baustein eines Konzeptes zur Naturerhaltung und -entwicklung. Jede Nutzung bezieht ihre Legitimation daraus, dass sie der Erhaltung und Entwicklung der Natur dient. Die Nutzung ist somit ein untergeordnetes Interesse.
Frage 2:
Das deutsche Jagdsystem ist selbsttragend, leistungsstark, auf
Nachhaltigkeit angelegt, sichert und verpflichtet die Mitwirkung der
Eigentümer und beinhaltet eine intensive Kooperation zwischen Jagd,
Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz. Basis
für die Erhaltung dieses Jagdsystems ist das Bundesjagdgesetz, das
sich seit Jahrzehnten bewährt hat und weltweit Vorbildcharakter
genießt.
a) Gibt es aus Ihrer Sicht eine Notwendigkeit, das Bundesjagdgesetz zu novellieren?
b) Bedarf es. Ihrer Ansicht nach einer Änderung der in § 2 Bundesjagdgesetz definierten Liste der bejagbaren Tierarten?
c) Wie stehen Sie zu der im Rahmen der sog. "Föderalismusdiskussion" erhobenen Forderung, die Jagdrechtskompetenz in wesentlichen Bereichen von der Bundesebene auf die Länderebenen zu verlagern?
Antwort der SPD:Die Grundzüge des bestehenden Bundesjagdgesetzes haben sich in der Vergangenheit bewährt. Auch die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Änderung der Liste bejagbarer Tierarten wird nicht gesehen. Über "Randarten" wird man sicherlich diskutieren können. Ungeachtet der Notwendigkeit, das Jagdrecht regionalen Besonderheiten anpassen zu können, muss bei der Ausgestaltung der Kompetenz zur Regelung des Jagdrechts im Rahmen der Föderalismusreform eine Rechtszersplitterung vermieden werden.
a) Nein, denn das Bundesjagdgesetz hat sich grundsätzlich bewährt.
b) Nein.
c) Das Bundesjagdgesetz soll nach unserer Auffassung in der Kompetenz des Bundes bleiben.
Antwort der FDP:a) Die national bewährten und international anerkannten Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes gewährleisten die Nachhaltigkeit der Jagd, sie sind Grundlage der Verantwortlichkeit des Grundeigentümers, des flächendeckenden Einsatzes der Jägerschaft für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sowie die Berücksichtigung der Belange des Tier-, Arten- und Naturschutzes. Auf das bewährte Reviersystem wird besonders hingewiesen. Insoweit wird von der FDP kein Änderungsbedarf beim Bundesjagdgesetz gesehen.
b) Die FDP hat keinen Änderungsbedarf bei der Liste der in § 2 Bundesjagdgesetz genannten bejagbaren Tierarten. Wir sehen weder ein Defizit an Klarheit und Eindeutigkeit bei der Tierartenliste des Bundesjagdgesetzes noch zusätzlichen Schutzbedarf der Tiere durch das Jagdrecht.
c) Nach Auffassung der FDP kommt es bei der Diskussion um die Verlagerung der Zuständigkeit für das Jagdrecht in die Länder weniger hierauf selbst an als vielmehr darauf, ob der Naturschutz bundes oder landesrechtlich geregelt wird. Die FDP hält es für zielführend, wenn beide Rechtsbereiche - also Jagd und Naturschutzrecht - derselben Kompetenzebene, entweder beide den Ländern oder beide dem Bund zugewiesen werden.
Als nachteilig könnte sich eine Regelung erweisen, wenn der Naturschutz der Bundesebene, das Jagdrecht hingegen der Länderebene zugeordnet würde. In diesem Falle würden nach dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" die bundesrechtlichen Bestimmungen des Naturschutzes die jagdrechtlichen Regelungsmöglichkeiten der Länder einschränken.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Diesem Wandel muss sich auch das Jagdrecht steilen. In vielen Jagdbezirken richten Jäger ihre Aktivitäten an den Erfordernissen des Natur-, Arten- und Tierschutzes im Sinne einer naturnahen Waldwirtschaft aus. Diese Bestrebungen müssen unterstützt werden, indem dieses vorbildliche Verhalten durch eine Novelle des Bundesjagdgesetzes festgeschrieben wird und bundesweit einheitliche Standards von hoher naturschutz-und tierschutzfachlicher Qualität normiert werden. Diese Novellierung muss auch Vorschriften enthalten, die die Voraussetzungen für ein modernes Artenmanagement regeln. Konkurrenzen bzw. Überschneidungen zwischen dem Naturschutz- und Tierschutzrecht auf der einen Seite und dem Jagdrecht auf der anderen Seite müssen aufgelöst werden. Daher ist auch die Liste der jagdbaren Arten zu überprüfen
Frage 3:
Die Jagdsteuer wurde in einer Zeit eingeführt, in der mit der Jagd
tatsächlich noch Gewinne erzielt werden konnten. Diese Zeiten sind
lange vorbei. Heute muss ein Jäger vielfältige Pflichten übernehmen,
wenn er eine Jagd pachtet. Obwohl die Steuergrundlage nicht mehr
vorhanden ist, wird die Jagdsteuer weiterhin erhoben. Die auf einer
ähnlichen Grundlage beruhende Fischereisteuer wurde dagegen schon im
Jahr 1983 abgeschafft.
Rheinland-Pfalz gehört neben dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu den letzten Bundesländern, in denen die Jagdsteuer flächendeckend erhoben wird, wobei anzumerken ist, dass die Jagdsteuer in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Kürze abgeschafft werden soll. Obwohl das Kommunalabgabengesetz es den Landkreisen freistellt, eine Jagdsteuer in Höhe von 20% zu erheben, zwingt die Genehmigungspraxis bei den Bedarfszuweisungen die Landkreise, alle Finanzquellen - also auch die Jagdsteuer - voll auszuschöpfen.
In den meisten anderen Bundesländern werden die Leistungen der Jäger in den Bereichen Naturschutz und Seuchenbekämpfung, aber auch bei der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben anerkannt und durch die Abschaffung bzw. Nichterhebung der Jagdsteuer honoriert.
Vor diesen Hintergründen fragen wir Sie:
Wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode eine Abschaffung der Jagdsteuer herbeiführen?
Antwort der CDU:Ja, die CDU setzt sich für eine Abschaffung der Jagdsteuer in Rheinland-Pfalz ein. Zum einen sind die Jäger eine Bevölkerungsgruppe, die sich mit großem Engagement für die Erhaltung eines intakten Lebensraumes einsetzt und dafür viel Zeit und Geld aufbringt. Zum anderen stehen die Höhe des zu erwartenden Steueraufkommens und der damit im Zusammenhang stehende Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zueinander.
Zudem übernehmen die Jäger weitere freiwillige Leistungen in der Kommune und der Gesellschaft, die auch das zwischenmenschliche Zusammenleben auf dem Land bereichern. Das geht von der Beseitigung von Unfallwild auf unseren Straßen bis hin zur Mitgestaltung des Gemeindelebens und anderen kommunalen Aktivitäten.
Antwort der FDP:Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm festgehalten, dass sie die Jagdsteuer abschaffen will. Die Jagdsteuer hat nach unserer Überzeugung ihre Grundlage und ihre Berechtigung angesichts der zahlreichen freiwilligen Leistungen der Jägerschaft verloren, z. B. Beseitigung von Unfallwild, Ausbringen von Ködern für Schweinepest und Tollwut sowie vielfältige Leistungen für den Naturschutz.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Die gegen die Erhebung der Jagdsteuer erhobenen rechtlichen Bedenken haben einer Überprüfung durch die Gerichte nicht standgehalten. Zuletzt wurde ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht nicht zur Ent-scheidung angenommen.
Die Jagdsteuer als örtliche Aufwandssteuer besteuert die besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen, die sich aus der Möglichkeit der Befriedung über die allgemeinen Bedürfnisse heraus ergibt. Dieser Tatsache können die Kreise und kreisfreien Städte in Rahmen ihrer eigenen Hoheit flexibel Rechnung tragen. Angesichts der angespannten Lage der kommunalen Haushalte sehen wir daher derzeit keinen Anlass die Jagdsteuer durch Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) abzuschaffen.
Frage 4:
Am 1. September 2005 trat die von der großen Mehrheit der Jägerschaft
abgelehnte Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von
Schalenwild in Kraft. Im Hinblick auf die damit verbundene
erhebliche Einschränkung der Kirrmöglichkeiten sowie auf die
bürokratische Handhabung sieht die Jägerschaft in dieser Verordnung
ein völlig überflüssiges Hindernis, das die notwendige - weitere -
Reduzierung der Schwarzwildpopulationen eher behindert als
fördert. Darüber hinaus wird das verordnete generelle
Fütterungsverbot nach Ansicht von Experten insbesondere in den
Mittelgebirgslagen die Wildschäden durch Rotwild zukünftig
erhöhen.
a) Betrachten Sie die Fütterungs- und Kirrverordnung in der vorliegenden Form als notwendig und angemessen?
b) Wie stehen Sie zu der Aussage, dass sich die bisherige Fütterungspraxis, die eine strikte Trennung von Jagd- und Fütterungszeiten vorsah, bewährt hat, und dass diese daher durch eine entsprechende Änderung der Fütterungsverordnung wieder ermöglicht werden sollte?
Antwort der SPD:Die Neuregelung zur Fütterung des Schalenwildes und zur Kirrung von Schwarzwild ist im Zusammenhang mit der kontinuierlich steigenden Wilddichte in Rheinland-Pfalz zu betrachten. Aus Sicht der SPD bietet die Fütterungs- und Kirrungsverordnung nach dem dramatischen Anstieg der Schwarzwildbestände und der Ausbreitung der Schweinepest geeignete Möglichkeiten, Futterlockplätze (Kirrungen) zur gezielten und effektiven Bejagung der Wildschweine nur noch mit geringen und festgelegten Futtermengen zu betreiben.
Ziel der Neureglung ist, in Rheinland-Pfalz gesunde Wildbestände nachhaltig zu sichern. Die SPD-Landtagsfraktionen ist im Zuge der parlamentarischen Beratung dafür eingetreten, dass die Genehmigungsmodalitäten für die Fütterung möglichst unbürokratisch gefasst werden. So soll die Genehmigung zur Fütterung lediglich im "Benehmen" mit der Forstbehörde geregelt werden.
Damit werden präzise Regelungen der Wildfütterung mit einem möglichst unbürokratischen Genehmigungsverfahren geschaffen. Aufgrund unserer Initiative sieht eine weitere Verbesserung vor, dass drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Verordnung die Regelung für das Kirren, insbesondere auch die kartenmäßige Dokumentationspflicht der Kirrplätze, einer Evaluierung unterzogen werden. Dabei ist beabsichtigt, die Zielerreichung der Kirrbestimmung zu überprüfen und festzustellen, ob Änderungsbedarf besteht.
Antwort der CDU:a) Nein, die zum 1. September 2005 in Kraft getretene Fütterungs- und Kirrverordnung sorgt für einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und für zusätzliche Kosten. Auch wenn das Ziel einen kleineren Wildschweinbestand zu erreichen wichtig ist, ist die Kirrungsverordnung kein guter Beitrag zur Lösung dieses Problems. Es provoziert eine überbordende Bürokratie, die unnötige Kosten und Streit zwischen Forstverwaltung, Jägern und Landbesitzern verursacht. Wir sind dafür, dass das Problem vor Ort ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand in Solidarität zwischen den Bauern, den Förstern und den Jägern gelöst wird.
b) Wir streben an, dass mit allen Betroffenen in einem intensiven Gedankenaustausch praxisgerechte Lösungen gefunden werden.
Antwort der FDP:Wegen der starken Zunahme des Schalenwildes durch milde Winter und fast jährlich fruktifizierende Buchen und Eichen und der dazu resultierenden großen Schäden in Land- und Forstwirtschaft hat die FDP in Rheinland-Pfalz Handlungs- und Entscheidungsbedarf gesehen.
Die Fütterungs- und Kirrverordnung regelt insoweit Ausnahmefälle für Fütterung sowie die Modalitäten für die Kirrung. Mit dieser Verordnung wird Neuland betreten. Die FDP-Fraktion hat entscheidenden Anteil an der Bestimmung in der Verordnung, dass drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Verordnung die Regelung für die Kirrung, insbesondere auch für die kartenmäßige Darstellung der Kirrplätze, evaluiert wird. Damit wird die Zielerreichung der Kirrbestimmung überprüft, um zu erkennen, ob Änderungs- und Nachsteuerungsbedarf besteht. Sollte sich Änderungsbedarf ergeben, so wird sich die FDP-Fraktion entschieden dafür einzutreten, dass die Verordnung angepasst wird
Ein jagdliches Grundanliegen der FDP-Fraktion ist darauf gerichtet, das traditionell gute Verhältnis zwischen Jägerschaft einerseits und Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft andererseits zu erhalten. Für die Zukunft ist es ein landespolitisches Ziel der FDP-Fraktion, im Vorfeld jagdpolitischer Entscheidungen durch Partizipation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband und den übrigen Beteiligten, z. B. der Landwirtschaft, möglichst konsensfähige Regelungen zu erreichen.
Unserer Überzeugung nach haben nur jagdliche Entscheidungen und Regelungen Aussicht auf Erfolg, die von einer möglichst großen Zahl der Betroffenen akzeptiert und unterstützt werden
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Wir haben die Verschärfung der Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild unterstützt. Es ist in der Vergangenheit immer wieder und häufig auch durch Jäger beobachtet worden, dass die Kirrungen entgegen den Bestimmungen zu Fütterungen missbraucht wurden. Dabei konnten über die Jahre hinweg keine Verbesserungen auf der Grundlage der bestehenden Regelungen erreicht werden. Viel mehr kann und wurde auf Grund dieser Futtergaben gezielt positiv auf die Bestandsentwicklung einzelner jagdbarer Arten Einfluss genommen werden. Dieses Vorgehen wird auch innerhalb der Jägerschaft kritisiert.
Es sei in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Untersuchungen der Wildforschungsstelle Baden-Württemberg zur Schwarzwildbewirtschaftung verwiesen. Wir sehen eine solche Praxis nicht in Einklang mit einer naturnahen Waldwirtschaft und als eine Ursache für teilweise erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Die neuen Regelungen, mit der Möglichkeit lokale Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, halten wir vor diesem Hintergrund für angemessen. Die Bejagung des Schwarzwildes ist weiterhin unter den Voraussetzungen der Regelungen an Kirrungen sowie z. B. mit Drückjagden möglich.
Ein Nachweis, dass die Bejagung des Schwarzwildes an Kirrstellen die einzig effektive Möglichkeit der Bestandsregulierung ist, kann nicht geführt werden und erscheint auf Grund der sehr problematischen Überpopulationen in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz mehr als zweifelhaft.
